Beherbergungssteuer
Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine neue Beherbergungssteuer. Die Hotels Bülow Palais und Bülow Residenz sind grundsätzlich verpflichtet, die Steuer von allen Gästen einzuziehen.
Liebe Hotelgäste, liebe Freunde unseres Hauses,
die Landeshauptstadt Dresden erhebt ab dem 1. Januar 2019 eine neue Beherbergungssteuer (offizielles Schreiben der Stadt Dresden).
Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Besucher der Stadt, die privat übernachten.
Steuerbeträge und Staffelung:
Grundlage zur Bemessung ist der vom Gast geschuldete Logisbetrag pro Nacht (inkl. der gültigen Mehrwertsteuer). Entrichten mehrere Personen einen gemeinsamen Zimmerpreis (Paare, Familien etc.), entfällt auf jeden Gast ein Betrag, der der Division dieses Gesamtpreises durch die Zahl der beherbergten Personen im Zimmer entspricht.
Steuerberechnung
Die Beherbergungssteuer beträgt 6 Prozent des für die jeweils einzelne Übernachtung geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro‐Cent.
Die Beherbergungssteuer ist spätestens am letzten Aufenthaltstag, in der Regel also bei der Abreise, in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten
Ausnahmen:
Das Hotel ist grundsätzlich verpflichtet, die Steuer von allen Gästen einzuziehen. Folgende Ausnahmen können gemacht werden, wenn wir uns überzeugt haben (schriftlicher Nachweis erforderlich), dass der Gast:
- noch nicht volljährig ist (kein Nachweis erforderlich)
- eine Schwerbehinderung mit dem Grad 80 % oder mehr besitzt (als Nachweis gilt eine Kopie des Behindertenausweises)
- Begleitperson einer schwerbehinderten Person mit dem Merkzeichen „B“ ist (als Nachweis gilt eine Kopie des Behindertenausweises)
- beruflich bzw. aus Gründen der Berufsaus- oder Fortbildung übernachtet (Bei Arbeitnehmern bedarf es einer Bestätigung des Arbeitgebers. Bei selbstständigen oder freiberuflichen Personen bedarf es einer Eigenbestätigung.)
=> Sofern Sie uns schriftlich belegen können, dass Sie geschäftlich reisen, fällt diese Steuer für Sie nicht an!
Rückerstattungen:
Auch nach dem Aufenthalt ist es für Gäste möglich eine Rückerstattung anzufordern. Hierzu wird dem Gast ein Antrag auf Rückerstattung mit allen relevanten Kontaktdetails von uns zur Verfügung gestellt. Bitte fragen Sie an den Rezeptionen gezielt danach.
Weitere Informationen: [hier klicken]